Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Wie erst jetzt bekannt gewor­den ist, sind bei der Ver­ga­be der bun­des­ein­heit­li­chen Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mern in mehr als 160.000 Fäl­len Feh­ler auf­ge­tre­ten.
Die SEPA-Umstel­lung führt dazu, dass die Finanz­äm­ter mehr Vor­lauf­zeit brau­chen, um Anträ­ge zu bear­bei­ten, die zu einer Ände­rung einer anste­hen­den Last­schrift füh­ren.
Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Koblenz hat auf die regel­mä­ßi­ge Steu­er­erklä­rungs­pflicht von gemein­nüt­zi­gen Ver­ei­nen hin­ge­wie­sen.
Weil der Vati­kan kein Mit­glied der EU oder EWR ist, ist eine direk­te Spen­de an den Papst steu­er­lich nicht abzieh­bar.
Zumin­dest die bis Ende 2012 ange­fal­le­nen Kos­ten für ein außer­ge­richt­li­ches Schlich­tungs­ver­fah­ren sind nach Mei­nung des Finanz­ge­richts Düs­sel­dorf als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzieh­bar.
Ein Uni­mog ist kei­ne Zug­ma­schi­ne und unter­liegt damit ganz nor­mal der Kfz-Steu­er.
Die EU gewährt kurz­fris­tig eine Gna­den­frist von sechs Mona­ten für Zah­lun­gen, die nicht dem SEPA-For­mat ent­spre­chen.
Die Finanz­ver­wal­tung muss auf die Daten von Arbeit­ge­bern und diver­sen Insti­tu­tio­nen war­ten und wird daher Steu­er­erklä­run­gen für 2013 frü­hes­tens ab März 2014 bear­bei­ten.
Das Finanz­ge­richt Schles­wig-Hol­stein meint, eine eigen­hän­dig unter­schrie­be­ne Steu­er­erklä­rung ist auch per Fax mög­lich.
Das Nie­der­säch­si­sche Finanz­ge­richt legt dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt erneut die Fra­ge nach der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des Soli­da­ri­täts­zu­schlags vor.