Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Wenn es gute Grün­de dafür gibt, darf das Finanz­amt auch eine Betriebs­prü­fung anord­nen, die einen Zeit­raum von elf Jah­ren abdeckt.
Wenn ein Unter­neh­mer ver­ges­sen hat, in sei­ner Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­nung die Umsatz­steu­er als Betriebs­aus­ga­be abzu­zie­hen, kann der Steu­er­be­scheid auch nach­träg­lich noch geän­dert wer­den.
Beim Ver­fas­sungs­ge­richts­hof Rhein­land-Pfalz ist eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de anhän­gig, ob das Bun­des­land die gekauf­ten Daten­samm­lun­gen im Straf­ver­fah­ren über­haupt ver­wer­ten darf.
Wie bei frü­he­ren Natur­ka­ta­stro­phen hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um wie­der Erleich­te­run­gen und Ver­ein­fa­chun­gen für Hilfs­maß­nah­men und Spen­den zuguns­ten der Tai­fu­n­op­fer auf den Phil­ip­pi­nen ange­ord­net.
In der neu­es­ten Schät­zung pro­gnos­ti­zie­ren die Steu­er­schät­zer für das lau­fen­de Jahr erneut höhe­re Steu­er­ein­nah­men, sehen die kom­men­den Jah­re aber etwas zurück­hal­ten­der.
Die Finanz­ver­wal­tung hat die anhän­gi­gen Ein­sprü­che zur 1 %-Rege­lung per All­ge­mein­ver­fü­gung abge­wie­sen.
Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt sieht kei­nen Grund, war­um eine Ver­gnü­gungs­steu­er zusätz­lich zur Umsatz­steu­er gegen euro­päi­sches Recht ver­sto­ßen soll­te.
Im kom­men­den Jahr sol­len Pri­vat­leu­te erst­mals die von der Finanz­ver­wal­tung über sie gespei­cher­ten Daten als vor­aus­ge­füll­te Steu­er­erklä­rung abru­fen kön­nen.
Wenn sich Steu­er­ge­set­ze ändern, kann die Bin­dungs­wir­kung einer ver­bind­li­chen Aus­kunft des Finanz­amts sogar rück­wir­kend ent­fal­len.
Unter­über­schrift