Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Auch wenn die Finanz­ge­rich­te die zumut­ba­re Belas­tung bei Krank­heits­kos­ten für ver­fas­sungs­ge­mäß hal­ten, will die Finanz­ver­wal­tung Ein­sprü­che vor­erst wei­ter Ruhen las­sen, weil beim Bun­des­fi­nanz­hof noch Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­den anhän­gig sind.
Die Finanz­ver­wal­tung warnt vor unse­riö­sen Ange­bo­ten zur kos­ten­pflich­ti­gen Regis­trie­rung, Erfas­sung und Ver­öf­fent­li­chung einer USt­IdNr.
Eine Geset­zes­än­de­rung macht die Anpas­sung der Ver­eins­sat­zung not­wen­dig, wenn die­se kei­ne Rege­lun­gen zur Ver­gü­tung des Vor­stands ent­hält.
Nach dem Schei­tern des ursprüng­li­chen Gesetz­ent­wurfs gibt es jetzt zwei neue Gesetz­ent­wür­fe für ein mög­li­ches Jah­res­steu­er­ge­setz 2013.
Zwei wei­te­re Län­der haben mit der deut­schen Finanz­ver­wal­tung ein Abkom­men über den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch geschlos­sen, und mit den USA soll die Zusam­men­ar­beit in Steu­er­fra­gen ver­stärkt wer­den.
Selbst Steu­er­zah­ler, die ihre Steu­er­erklä­rung für 2012 schon kurz nach dem Jah­res­wech­sel abge­ge­ben haben, wer­den min­des­tens bis März auf ihren Steu­er­be­scheid war­ten müs­sen.
Die Län­der haben jetzt einen Ent­wurf für das bereits seit län­ge­rem geplan­te Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz vor­ge­legt.
Nach vier Jah­ren steht wie­der ein­mal eine Ände­rung der Ein­kom­men­steu­er-Richt­li­ni­en an, die der Bun­des­rat jetzt unter Vor­be­halt beschlos­sen hat.
Ein neu­es Gesetz bringt neben einer Haf­tungs­be­schrän­kung für ehren­amt­li­che Ver­eins­mit­glie­der Ände­run­gen im Steu­er­recht, ins­be­son­de­re die Erhö­hung der Übungs­lei­ter­pau­scha­le.
Nur die Anhe­bung des steu­er­frei­en Exis­tenz­mi­ni­mums zum 1. Janu­ar 2013 ist bereits beschlos­sen. Mit allen ande­ren zum Jah­res­wech­sel geplan­ten Ände­run­gen im Steu­er­recht muss sich das Par­la­ment im neu­en Jahr noch ein­mal befas­sen.