Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne dür­fen Aus­flü­ge und Rei­sen der Mit­glie­der nur ein­ge­schränkt bezu­schus­sen, wenn sie nicht Gefahr lau­fen wol­len, die Gemein­nüt­zig­keit aberkannt zu bekom­men.
Weil die Pra­xis­ge­bühr eine Selbst­be­tei­li­gung und nicht Teil des Ver­si­che­rungs­bei­trags ist, kann sie nicht wie der Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trag selbst als Son­der­aus­ga­be abge­zo­gen wer­den.
Ein über­ra­schen­der Über­schuss im Bun­des­haus­halt nährt die Hoff­nung auf mög­li­che Steu­er- oder Abga­ben­sen­kun­gen.
Die Finanz­ge­rich­te sind sich bis jetzt nicht einig, ob der feh­len­de Hin­weis auf die Mög­lich­keit eines Ein­spruchs per E-Mail zu einer ungül­ti­gen Rechts­be­helfs­be­leh­rung führt.
Ob das ältes­te Gewer­be der Welt auch steu­er­recht­lich ein Gewer­be ist, beschäf­tigt jetzt den Gro­ßen Senat des Bun­des­fi­nanz­hofs.
Ob das mit der Schweiz ver­ein­bar­te Steu­er­ab­kom­men tat­säch­lich noch umge­setzt wird, steht der­zeit in den Ster­nen.
Ist die vier­jäh­ri­ge Fest­set­zungs­frist bereits abge­lau­fen, hat die Abga­be einer Steu­er­erklä­rung, die zu einer Pflicht­ver­an­la­gung füh­ren wür­de, kei­ne anlauf­hem­men­de Wir­kung mehr.
Auch Hun­de­be­tree­ung kommt grund­sätz­lich als haus­halts­na­he Dienst­leis­tung in Fra­ge — wenn sie denn im Haus­halt des Steu­er­zah­lers statt­fin­det.
Dem Zorn der Schwei­zer zum Trotz hat Nord­rhein-West­fa­len erneut eine Daten-CD mit einer Lis­te von Schwarz­geld­kon­ten gekauft.
Auch wenn Spen­den ins EU-Aus­land nun prin­zi­pi­ell steu­er­lich abzugs­fä­hig sind, muss der Spen­den­emp­fän­ger des­we­gen trotz­dem die deut­schen Anfor­de­run­gen an die Gemein­nüt­zig­keit erfül­len.