Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

In einem Ergän­zungs­pro­to­koll haben Deutsch­land und die Schweiz eine gan­ze Rei­he von Ände­run­gen am bereits aus­ge­han­del­ten Steu­er­ab­kom­men ver­ein­bart.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Regeln und Vor­ga­ben für selbst­ge­druck­te Steu­er­erklä­rungs­for­mu­la­re aktua­li­siert.
Eine gan­ze Rei­he von Behör­den und Insti­tu­tio­nen mel­den auto­ma­tisch Daten über die Steu­er­zah­ler an das Finanz­amt.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hält die Ein­füh­rung der bun­des­ein­heit­li­chen Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer für ver­fas­sungs­kon­form.
Die Vor­aus­zah­lun­gen sind auch dann in vier glei­chen Quar­tals­ra­ten zu zah­len, wenn der Gewinn nicht gleich­mä­ßig übers Jahr ver­teilt ent­steht.
Meh­re­re gro­ße euro­päi­sche Län­der haben sich mit den USA auf eine erwei­ter­te Zusam­men­ar­beit bei der Bekämp­fung der Steu­er­hin­ter­zie­hung geei­nigt.
Die Finanz­ver­wal­tung akzep­tiert die Ent­schei­dung des Bun­des­fi­nanz­hofs zur Abzieh­bar­keit von Pro­zess­kos­ten nicht.
Die Finanz­ver­wal­tung kann in die­sem Jahr Steu­er­erklä­run­gen für 2011 erst ab Anfang März bear­bei­ten, womit Steu­er­be­schei­de nicht vor Mit­te März zu erwar­ten sind.
Nach Ansicht des Bun­des­rech­nungs­hofs hat es wenig gebracht, dass für die Betriebs­prü­fung nicht mehr allein die Län­der zustän­dig sind.
Ver­spä­te­te Steu­er­an­mel­dun­gen könn­ten zumin­dest bei gro­ßen Anmel­de­be­trä­gen ein Straf­ver­fah­ren zur Fol­ge haben.