Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

In einem aktu­el­len Fall hat der Bun­des­fi­nanz­hof den Soli zur Kör­per­schaft­steu­er für 2007 als ver­fas­sungs­ge­mäß ein­ge­stuft.
Weil die Leis­tung nicht im Haus­halt des Steu­er­zah­lers erbracht wird, ist Essen auf Rädern nicht als haus­halts­na­he Dienst­leis­tung steu­er­be­güns­tigt.
Bis Ende Okto­ber kön­nen EHEC-geschä­dig­te Betrie­be aus der Land­wirt­schaft auf Bil­lig­keits­maß­nah­men der Finanz­ver­wal­tung zurück­grei­fen.
Das Finanz­amt darf eine Steu­er­erklä­rung nicht allein des­we­gen vor­weg anfor­dern, weil der Steu­er­zah­ler mit sei­nem Ein­kom­men vor­aus­sicht­lich unter den Spit­zen­steu­er­satz fällt.
Die Steu­er­erklä­rung muss bei der Antrags­ver­an­la­gung inner­halb von vier Jah­ren beim Finanz­amt ein­ge­reicht wer­den.
Die neue Soft­ware der Finanz­äm­ter run­det Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen und Son­der­aus­ga­ben zum Nach­teil der Steu­er­zah­ler ab.
Der Bun­des­fi­nanz­hof ändert sei­ne Recht­spre­chung und lässt jetzt auch Pro­zess­kos­ten zum Steu­er­ab­zug zu.
Die Finanz­ver­wal­tung hat einen neu­en Stan­dard für die Daten­be­reit­stel­lung bei der Lohn­steu­er-Außen­prü­fung ent­wi­ckelt.
Über­ra­schend hat der Bun­des­rat bei­de aktu­el­len Steu­er­ge­set­ze mit Ver­ein­fa­chungs- und Erleich­te­rungs­re­ge­lun­gen abge­lehnt.
Zumin­dest ein Teil der Finanz­äm­ter wird in den nächs­ten Mona­ten den durch die EHEC-Epi­de­mie geschä­dig­ten Land­wir­ten mit zins­frei­en Stun­dun­gen und Ver­zicht auf Voll­stre­ckungs­maß­nah­men ent­ge­gen­kom­men.