Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Erst wenn ein­deu­ti­ge Anzei­chen für einen selig schlum­mern­den Finanz­rich­ter vor­lie­gen, ist die münd­li­che Ver­hand­lung hin­fäl­lig.
Das Finanz­amt darf auch auf Grund­la­ge der ange­kauf­ten Bank­da­ten die Kapi­tal­erträ­ge eines dort gelis­te­ten Bank­kun­den schät­zen.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hält die Gebühr für eine ver­bind­li­che Aus­kunft nicht für ver­fas­sungs­wid­rig.
Kom­mu­nen dür­fen von Hotels und ande­ren Beher­ber­gungs­be­trie­ben eine Bet­ten­steu­er pro Über­nach­tung ver­lan­gen.
Das Schwarz­geld­be­kämp­fungs­ge­setz ver­schärft die Anfor­de­run­gen an eine straf­be­frei­en­de Selbst­an­zei­ge.
Erneut kön­nen die Steu­er­schät­zer erheb­li­che Steu­er­mehr­ein­nah­men pro­gnos­ti­zie­ren.
Ent­ge­gen sei­ner Ent­schei­dung vom letz­ten Jahr geht das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg jetzt doch von einer sie­ben­jäh­ri­gen Frist für die Abga­be der Steu­er­erklä­rung von Arbeit­neh­mern aus.
Wie bei frü­he­ren schwe­ren Natur­ka­ta­stro­phen gibt es auch dies­mal Erleich­te­run­gen für den steu­er­li­chen Spen­den­nach­weis und Son­der­re­ge­lun­gen für Not­hil­fen.
Mehr als 100 Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um aus­sor­tiert und die Finanz­be­hör­den ange­wie­sen, die­se ab 2010 nicht mehr anzu­wen­den.
Auch wer die ELS­TER-Soft­ware für sei­ne Steu­er­erklä­rung nutzt, muss die Anlei­tung zur Ein­kom­men­steu­er durch­le­sen, um Feh­ler in der Erklä­rung zu ver­mei­den.