Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt muss prü­fen, ob die rück­wir­ken­de Spe­ku­la­ti­ons­ge­winn­be­steue­rung bestimm­ter Immo­bi­li­en­ge­schäf­te im Jahr 1999 ver­fas­sungs­mä­ßig ist.
Gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne erhal­ten eine letz­te Frist­ver­län­ge­rung bis Ende 2010 zur Ergän­zung ihrer Sat­zung um eine Vor­ga­be über die Ver­gü­tung des Vor­stan­des.
Für eini­ge Wohn­mo­bi­le wird ab 2010 eine höhe­re Kfz-Steu­er fäl­lig, die jedoch erst im Lauf des nächs­ten Jah­res fest­ge­setzt wird.
Die aktu­el­le Steu­er­schät­zung bestä­tigt die Erwar­tun­gen, dass die Steu­er­ein­nah­men in den nächs­ten Jah­ren deut­lich nied­ri­ger aus­fal­len als noch vor einem Jahr erwar­tet.
Die Abwrack­prä­mie ist zweck­be­stimmt für den Kauf eines Neu­wa­gens und darf daher vom Finanz­amt nicht gepfän­det wer­den.
Auch Luxem­burg gibt dem poli­ti­schen Druck nach und akzep­tiert eine Aus­kunfts­ver­pflich­tung nach OECD-Stan­dard
Steu­er­freie Ein­nah­men, die in die Fest­set­zung der Kir­chen­steu­er ein­flie­ßen, las­sen sich nicht durch unver­brauch­te Ver­lust­vor­trä­ge aus­glei­chen.
In einer Ver­ord­nung kon­kre­ti­siert der Fis­kus sei­ne Vor­stel­lun­gen über erwei­ter­te Nach­weis­pflich­ten in Aus­lands­ge­schäf­ten.
Ein vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt fest­ge­stell­tes Voll­zugs­de­fi­zit bei den Kapi­tal­erträ­gen in frü­he­ren Jah­ren ist kein rück­wir­ken­des Ereig­nis, das die Ände­rung eines bestands­kräf­ti­gen Steu­er­be­scheids recht­fer­ti­gen wür­de.
Wer sich gegen die Zutei­lung der Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer weh­ren will, muss sich an das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern wen­den.