Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Hohe Anfor­de­run­gen stellt der Bun­des­fi­nanz­hof, damit sich ein Steu­er­zah­ler auf den Ver­trau­ens­schutz in eine bis­her unstrit­ti­ge Rechts­aus­le­gung beru­fen kann.
Das Preis­geld aus einer Fern­seh­pro­duk­ti­on ist als sons­ti­ge Ein­nah­me steu­er­pflich­tig, weil es die Gegen­leis­tung für die Teil­nah­me an der Show ist.
Die Zuord­nung von gemisch­ten Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten zum abzieh­ba­ren Anteil wird bis zu einer Höhe von 100 Euro grund­sätz­lich nicht bean­stan­det, wobei die­se Gren­ze sich für Ehe­leu­te nicht ver­dop­pelt.
Die Finanz­ver­wal­tung über­wacht täg­lich vie­le tau­send Trans­ak­tio­nen im Inter­net, um Händ­ler auf­zu­spü­ren, die kei­ne Umsatz­steu­er abfüh­ren.
Ein Finanz­ge­richt hält die Strei­chung des Son­der­aus­ga­ben­ab­zugs für pri­va­te Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten für ver­fas­sungs­ge­mäß.
Auch wenn seit eini­ger Zeit für nor­ma­le Kla­gen beim Finanz­ge­richt ein Min­dest­streit­wert von 1.000 Euro gilt, so ist bei einer Kla­ge um die Aus­set­zung der Voll­zie­hung wei­ter wie bis­her zu ver­fah­ren.
Die aktu­el­le Fahn­dung nach Steu­er­hin­ter­zie­hern sorgt nicht nur bei den direkt Betrof­fe­nen für Unsi­cher­heit.
Die umfas­sen­den Ände­run­gen im Spen­den­recht Ende letz­ten Jah­res erfor­dern auch Ände­run­gen in den bis­he­ri­gen Zuwen­dungs­be­stä­ti­gun­gen.
Ein Steu­er­zah­ler hat kei­nen Anspruch dar­auf, dass ein Steu­er­be­scheid zu dem Zweck offen gehal­ten wird, um von spä­te­ren Urtei­len und Geset­zes­än­de­run­gen pro­fi­tie­ren zu kön­nen.
Aus­nahms­wei­se ist auch ein nach­träg­li­ches Gut­ach­ten anzu­er­ken­nen, wenn die spä­te­re medi­zi­ni­sche Dia­gno­se auf­grund frü­he­rer appa­ra­te­me­di­zi­ni­scher Befun­de unzwei­fel­haft ist.