Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Nach Auf­fas­sung der Finanz­ver­wal­tung kann ein Dritt­auf­wand nur bei einem abge­kürz­ten Zah­lungs­weg, nicht aber bei einem abge­kürz­ten Ver­trags­weg gel­tend gemacht wer­den.
Leben Ehe­gat­ten getrennt, so kann es zum Streit dar­über kom­men, wer Steu­ern nach­zah­len muss, und wer einen Anspruch auf eine Steu­er­erstat­tung hat. Der Auf­tei­lungs­maß­stab wird dann durch eine fik­ti­ve getrenn­te Ver­an­la­gung ermit­telt.
Die Frist für die Antrags­ver­an­la­gung kommt jetzt auf den ver­fas­sungs­recht­li­chen Prüf­stand.
Auch wenn man­cher Steu­er­zah­ler, der einen Schät­zungs­be­scheid in Hän­den hält, das kaum glau­ben mag, so gibt es doch Regeln, an die sich das Finanz­amt bei der Schät­zung hal­ten muss.
Bei Strei­tig­kei­ten über Gründ­stücks­wer­te für die Erb­schaft- und Schen­kungsteu­er hat der Bun­des­fi­nanz­hof Regeln für die Ermitt­lung des Streit­wer­tes auf­ge­stellt.
Der Soli­da­ri­täts­zu­schlag ist kei­ne Son­der­ab­ga­be, son­dern eine eigen­stän­di­ge, unbe­fris­te­te Steu­er und damit nicht ver­fas­sungs­wid­rig.
Da eine chir­ur­gi­sche Horn­haut­kor­rek­tur in der Regel nicht zwin­gend not­wen­dig ist, ist sie auch nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzugs­fä­hig.
Spen­den an aus­län­di­sche gemein­nüt­zi­ge Ein­rich­tun­gen sind nach deut­schem Recht nicht steu­er­lich abzugs­fä­hig.
Die Finanz­ver­wal­tung hat nun offi­zi­ell klar­ge­stellt, dass Kos­ten für Umzugs­hel­fer auch den Steu­er­vor­teil für haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen brin­gen.
Zu den Ände­run­gen, die alle Steu­er­zah­ler betref­fen, gehö­ren Steu­er­erhö­hun­gen bei der Umsatz-, Ver­si­che­rungs- und Ein­kom­men­steu­er sowie die neue Steu­er auf Bio­kraft­stof­fe.