Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Das Finanz­amt muss bei jeder Steu­er­fest­set­zung, die zu Steu­er­erstat­tun­gen führt, auch Zin­sen fest­set­zen und bezah­len.
Unter­neh­men müs­sen beach­ten, dass ein Steu­er­be­scheid auch sams­tags zuge­stellt wer­den kann, und damit die Ein­spruchs­frist zu lau­fen beginnt.
Schutz­maß­nah­men gegen Mobil­funk­wel­len kön­nen nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abge­zo­gen wer­den.
Auch Über­wei­sungs­be­le­ge aus dem Online-Ban­king kom­men für den erleich­ter­ten Spen­den­nach­weis bis 100 Euro in Fra­ge.
Auf­wen­dun­gen für eine Psy­cho­the­ra­pie durch einen Heil­prak­ti­ker kön­nen ohne Vor­la­ge eines vor Beginn der Behand­lung aus­ge­stell­ten amts­ärzt­li­chen Attests als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung berück­sich­tigt wer­den.
Trotz Bank­ge­heim­nis kann die Steu­er­ver­wal­tung im Rah­men eines Straf­ver­fah­rens nun auch EU-weit Kon­ten­ab­fra­gen durch­füh­ren.
Das zum 1. Janu­ar 2001 in Nord­rhein-West­fa­len ein­ge­führ­te beson­de­re Kirch­geld ver­stößt nicht gegen die Ver­fas­sung.
Arbeits­lo­sen­geld II ist steu­er­frei und unter­liegt nicht dem Pro­gres­si­ons­vor­be­halt.
Beru­fen Sie sich dar­auf, mehr­fach vom Finanz­amt per Post ver­schick­te Steu­er­be­schei­de und Schrei­ben nicht erhal­ten zu haben, müs­sen Sie bewei­sen, dass Sie die Post tat­säch­lich nicht erhal­ten haben.
Das neue Inter­net­por­tal von ELSTER, Els­te­rOn­line, steht seit dem 1. Janu­ar 2006 in allen Bun­des­län­dern zur Ver­fü­gung.