Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die Ände­rung in der Besteue­rung von Per­so­nen­kraft­wa­gen mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von mehr als 2,8 t wirkt sich in vie­len Fäl­len erst jetzt aus.
Mit zwei wei­te­ren Gesetz­ent­wür­fen plant die Gro­ße Koali­ti­on eine gan­ze Rei­he wei­te­rer Steu­er­än­de­run­gen für 2006 und die fol­gen­den Jah­re.
Anders als im Finanz­ge­richts­ver­fah­ren besteht im nor­ma­len Besteue­rungs­ver­fah­ren kein Recht auf Akten­ein­sicht.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat zu den Rechts­be­helfs­emp­feh­lun­gen ver­schie­de­ner Insti­tu­tio­nen Stel­lung genom­men und die­se dem Grun­de nach bestä­tigt.
Noch vor dem Jah­res­wech­sel und damit mit Wir­kung zum 1. Janu­ar 2006 will die neue Bun­des­re­gie­rung ein steu­er­li­ches Sofort­pro­gramm umset­zen.
Ein Arbeit­neh­mer darf aus eige­nem Recht die Lohn­steu­er­an­mel­dung des Arbeit­ge­bers anfech­ten, wenn er mit der Anmel­dung nicht ein­ver­stan­den ist.
Ist einer der bei­den Steu­er­be­schei­de von zusam­men­ver­an­lag­ten Ehe­gat­ten schon bestands­kräf­tig, kann der ande­re Ehe­gat­te immer noch die getrenn­te Ver­an­la­gung bean­tra­gen.
Wer dar­auf ver­zich­tet, für unter­neh­me­ri­sche Zwe­cke ein sepa­ra­tes Giro­kon­to ein­zu­rich­ten, muss bei einer Steu­er­prü­fung die Kon­to­un­ter­la­gen für das Pri­vat­kon­to vor­le­gen.
Haben sich die Ehe­leu­te getrennt, muss ein neu­er Ver­such des Zusam­men­le­bens min­des­tens einen Monat dau­ern, damit auch eine Zusam­men­ver­an­la­gung wie­der in Fra­ge kommt.
The­ra­pie­kos­ten für die Behand­lung einer Lese- und Recht­schreib­schwä­che wer­den nur mit vor­he­ri­gem amts­ärzt­li­chen Attest als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung aner­kannt.