Einigung beim Familienleistungsgesetz
Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss steigt das Kindergeld wie vorgesehen, während zwei andere Vorhaben erst einmal fallengelassen wurden.
Dass es im Vermittlungsausschuss noch eine Einigung über die strittige Finanzierung des Familienleistungsgesetzes geben würde, daran bestand kaum ein Zweifel. Damit können das Kindergeld und der Kinderfreibetrag wie vorgesehen ab dem 1. Januar 2009 angehoben werden. Auch der maximale Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen steigt durch das Gesetz.
Zwei weitere Punkte sind im Vermittlungsausschuss allerdings auf der Strecke geblieben: Das Schulbedarfspaket von 100 Euro pro Jahr für bedürftige Familien wird erst einmal weiterhin nur bis zur 10. Klasse bezahlt statt bis zum Abitur. Auch der Vorschlag, Zahlungen des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr steuerfrei zu stellen, wurde erst einmal verworfen. Beide Punkte sollen aber im Jahr 2009 wieder auf die Tagesordnung kommen und vielleicht sogar bis zum Beginn des neuen Schuljahres schon im Gesetz stehen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle