Verfassungsmäßigkeit des Alterseinkünftegesetzes

Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit des Alterseinkünftegesetzes abgewiesen.

Vor dem Bun­des­fi­nanz­hof ist die Kla­ge eines ehe­ma­li­gen Rechts­an­walts geschei­tert, der die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des Alters­ein­künf­te­ge­set­zes in Zwei­fel gezo­gen hat­te. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat aus­drück­lich erklärt, dass der Gesetz­ge­ber mit der Umstel­lung auf die nach­ge­la­ger­te Besteue­rung die Gren­zen sei­nes wei­ten Gestal­tungs­spiel­raums nicht über­schrit­ten hat. Sofern nicht gegen das Ver­bot der Dop­pel­be­steue­rung ver­sto­ßen wird, ist gegen die Besteue­rung der Ren­ten­ein­künf­te ver­fas­sungs­recht­lich nichts ein­zu­wen­den.