Wechsel des Familienwohnsitzes bei doppelter Haushaltsführung

Der Tausch von Familienwohnsitz und Beschäftigungsort bei beiderseits berufstätigen Ehegatten hat keine Auswirkung auf die doppelte Haushaltsführung.

Ver­le­gen die bei­der­seits berufs­tä­ti­gen Ehe­gat­ten nur den Fami­li­en­wohn­sitz an den Beschäf­ti­gungs­ort des ande­ren Ehe­gat­ten und behal­ten die bis­he­ri­ge Fami­li­en­woh­nung als Erwerbs­woh­nung bei, bleibt auch eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung wei­ter bestehen. Mit die­ser Ent­schei­dung hat der Bun­des­fi­nanz­hof das Urteil der Vor­in­stanz auf­ge­ho­ben. Auf den Grund des Wech­sels kommt es nicht an.