Lohnsteuerbescheinigungen 2009 ohne Steueridentnummer

Die Finanzverwaltung verlangt in den Lohnsteuerbescheinigungen für 2009 nicht die Angabe der bundeseinheitlichen Steuernummer.

Eigent­lich muss der Arbeit­ge­ber nun die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer des Arbeit­neh­mers für die Daten­über­mitt­lung der Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung anstel­le des lohn­steu­er­li­chen Ord­nungs­merk­mals (eTIN) ver­wen­den. Da aber nicht alle Lohn­steu­er­kar­ten für 2009 die Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer ent­hal­ten, akzep­tiert es das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um, wenn der Arbeit­ge­ber für die Daten­über­mitt­lung der Lohn­steu­er­be­schei­ni­gun­gen 2009 die eTIN ver­wen­det. Es ist nicht zu bean­stan­den, wenn der Arbeit­ge­ber die Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer bis auf Wei­te­res nicht in das Lohn­kon­to über­nimmt.