Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer

Ab Mitte des Jahres soll die Kraftfahrzeugsteuer nach und nach auf eine Berechnung nach dem Kohlendioxid-Ausstoß umgestellt werden.

Gemein­sam mit dem zwei­ten Kon­junk­tur­pa­ket hat die Gro­ße Koali­ti­on auch die Eck­punk­te der schon län­ger vor­ge­se­he­nen Reform der Kfz-Steu­er fest­ge­zurrt. Die Reform soll zum 1. Juli 2009 mit fol­gen­den Eck­da­ten in Kraft tre­ten:

  • Ein an den Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on ori­en­tier­ter Koh­len­di­oxid-Aus­stoß für Pkw bleibt steu­er­frei. Die­ser steu­er­freie Koh­len­di­oxid-Aus­stoß beträgt bis 2011 für Pkw 120 g/km, in 2012 und 2013 liegt er bei 110 g/km und ab 2014 beträgt er 95 g/km.

  • Jedes Gramm pro Kilo­me­ter, das über die Frei­gren­ze hin­aus­geht, wird mit einer linea­ren Steu­er von 2 Euro je g/km besteu­ert.

  • Hin­zu kommt ein Sockel­be­trag, der abhän­gig ist von Antrieb und Hub­raum: 2 Euro je ange­fan­ge­ne 100 cm³ für Otto-Moto­ren und 9,50 Euro je ange­fan­ge­ne 100 cm³ für Die­sel-Moto­ren.

  • Es gilt eine befris­te­te Steu­er­be­frei­ung für Die­sel-Pkw, die die Abgas­norm Euro-6 erfül­len. Ins­ge­samt wird die Steu­er­be­frei­ung in den Jah­ren 2011 bis 2013 auf 150 Euro fest­ge­legt.

  • Bestands­fahr­zeu­ge wer­den wei­ter­hin nach dem der­zeit gel­ten­den Kraft­fahr­zeug­steu­er­recht behan­delt. Sie wer­den nach einer Über­gangs­zeit ab 2013 in die koh­len­di­ox­idori­en­tier­te Kfz-Steu­er über­ge­führt. Die Ein­zel­hei­ten wer­den zu einem spä­te­ren Zeit­punkt fest­ge­legt.

Außer­dem über­nimmt künf­tig der Bund nicht nur die Ver­wal­tung der Kfz-Steu­er, son­dern ihm flie­ßen auch die Ein­nah­men zu. Bis­her erhiel­ten die Län­der die Ein­nah­men aus der Kfz-Steu­er. Der finan­zi­el­le Aus­gleich der Län­der wird in einem geson­der­ten Gesetz gere­gelt.