Ansparabschreibungen gekürzt

Mit dem Steuersenkungsgesetz 2000 wurde auch die Ansparrücklage gekürzt.

Eine beson­de­re Tücke hat das Steu­er­sen­kungs­ge­setz 2000 für die Ans­parab­schrei­bun­gen gebracht. Die Höhe der Anspar­rück­la­ge wur­de von 50 auf 40 % gesenkt. Gleich­zei­tig wur­de die degres­si­ve AfA von 30 auf 20 % gesenkt. Dies bedeu­tet für Anspar­rück­la­gen, die in den Vor­jah­ren gebil­det wor­den sind, dass im Auf­lö­sungs­jahr ein 10-pro­zen­ti­ger Über­hang ent­steht. Die­ser wirkt sich als Gewinn­er­hö­hung aus, da er nicht durch Abschrei­bun­gen neu­tra­li­siert wer­den kann.

Durch eine Zulas­sung einer degres­si­ven AfA von 30 % im Über­gangs­jahr als Bil­lig­keits­re­ge­lung hät­te das Pro­blem gelöst wer­den kön­nen. Lei­der zeigt sich der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter unein­sich­tig. Sein Ent­ge­gen­kom­men besteht ledig­lich dar­in, dass für den 10-pro­zen­ti­gen Über­hang wenigs­tens kei­ne Straf­steu­er von 6 % ent­rich­tet wer­den muss.