Wechsel von der Istbesteuerung zur Sollbesteuerung
Der Wechsel zwischen Ist- und Sollbesteuerung ist nur möglich, solange der Umsatzsteuerjahresbescheid noch nicht bestandskräftig ist.
Der Wechsel von der Ist- zur Sollbesteuerung bei der Umsatzsteuer und umgekehrt ist formlos und rückwirkend zulässig. Allerdings ist ein rückwirkender Wechsel nur solange möglich, wie der jeweilige Umsatzsteuerjahresbescheid noch nicht bestandskräftig ist.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform