Wahlrecht für Erben endet im Sommer

Noch vor Juli müssen Erben einen Antrag stellen, wenn sie für eine Erbschaft in 2007 oder 2008 die Versteuerung nach neuem Recht in Anspruch nehmen wollen.

Bis zum 30. Juni 2009 haben Erben noch Zeit, um für einen Erb­fall in den Jah­ren 2007 und 2008 das neue Erb­schaft­steu­er- und Bewer­tungs­recht zu wäh­len. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Ver­an­la­gung zwangs­läu­fig nach altem Recht. Das Wahl­recht gilt aller­dings nicht für die neu­en Frei­be­trä­ge, son­dern in ers­ter Linie für die Bewer­tungs­an­sät­ze. Soweit für eine Ver­gleichs­rech­nung beim Betriebs­ver­mö­gen der Jah­res­ab­schluss 2008 not­wen­dig ist, muss die­ser also kurz­fris­tig auf­ge­stellt wer­den.