Bilanzrechtsreform entschärft

Nach Kritik aus Fachkreisen gibt die Regierung die Einführung von Fair-Value-Regeln für den Mittelstand wieder auf.

Geht alles nach Plan, dann könn­ten Bun­des­tag und Bun­des­rat noch im April mit dem Bilanz­rechts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (Bil­MoG) die größ­te Reform des HGB-Bilanz­rechts seit mehr als 20 Jah­ren voll­enden. Kurz vor Abschluss des Geset­zes­vor­ha­bens gibt es aber noch eini­ge offe­ne Bau­stel­len. Wie das Han­dels­blatt erfah­ren hat, soll unter ande­rem die Bewer­tung von zu Han­dels­zwe­cken erwor­be­nen Wert­pa­pie­ren und Finanz­an­la­gen nach Zeit­wer­ten (Fair-Value-Regeln) wie­der gestri­chen wer­den.

Die­se Vor­schrift war hef­tig umstrit­ten, weil sie zwar in der inter­na­tio­na­len Rech­nungs­le­gung üblich ist, aber gleich­zei­tig für den Ruin meh­re­rer Groß­ban­ken mit­ver­ant­wort­lich war. Für den Mit­tel­stand ist die Zeit­be­wer­tung damit vom Tisch. Es wird ledig­lich noch dis­ku­tiert, ob Kre­dit­in­sti­tu­ten die Bewer­tung nach Zeit­wer­ten ermög­licht wer­den soll. Auch an ande­rer Stel­le sieht das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um noch Ände­rungs­be­darf:

  • Akti­vie­rung selbst erstell­ter imma­te­ri­el­ler Wirt­schafts­gü­ter: Für selbst erstell­te imma­te­ri­el­le Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de des Anla­ge­ver­mö­gens war bis­her eine Akti­vie­rungs­pflicht vor­ge­se­hen. Die­se Akti­vie­rungs­pflicht wird wohl so nicht kom­men, son­dern als Wahl­recht aus­ge­stal­tet wer­den.

  • Weg­fall der Buch­füh­rungs- und Bilan­zie­rungs­pflicht: Der Bun­des­rat hat­te vor­ge­schla­gen, den Weg­fall der Buch­füh­rungs- und Bilan­zie­rungs­pflicht nicht nur auf Ein­zel­kauf­leu­te, son­dern auch auf Per­so­nen­han­dels­ge­sell­schaf­ten aus­zu­deh­nen. Das Minis­te­ri­um hat gegen eine sol­che Aus­wei­tung aber gesell­schafts­recht­li­che Beden­ken.

  • Bilan­zie­rung laten­ter Steu­ern: Ursprüng­lich soll­ten alle Kauf­leu­te akti­ve und pas­si­ve laten­te Steu­ern berech­nen. Der Bun­des­rat will die­se Pflicht zur Bilan­zie­rung laten­ter Steu­ern nicht umset­zen und das Wahl­recht der Kapi­tal- und haf­tungs­be­schränk­ten Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten nach § 274 HGB bei­be­hal­ten.

  • Nut­zungs­dau­er eines Geschäfts- oder Fir­men­werts: Schließ­lich ist auch noch unklar, ob die Nut­zungs­dau­er eines Geschäfts- oder Fir­men­werts gesetz­lich fest­ge­legt wer­den soll. Das Minis­te­ri­um hält eine gesetz­li­che Fest­le­gung zwar nicht für sinn­voll, aber wenn sie doch kom­men soll­te, sei­en ana­log zum Steu­er­recht nur 15 Jah­re akzep­ta­bel.

Wenn es der Koali­ti­on tat­säch­lich gelingt, das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren zum Bil­MoG kurz­fris­tig abzu­schlie­ßen, wer­den die Ände­run­gen vor­aus­sicht­lich erst­ma­lig für die Wirt­schafts­jah­re ver­pflich­tend anzu­wen­den sein, die nach dem 31. Dezem­ber 2009 begin­nen. Ein Unter­neh­men kann sich auch dafür ent­schei­den, die neu­en Rege­lun­gen schon frü­her anzu­wen­den, dann aller­dings nur ins­ge­samt; die Anwen­dung ein­zel­ner Ände­run­gen in frü­he­ren Wirt­schafts­jah­ren ist nicht mög­lich. Die Erleich­te­run­gen bei der Buch­füh­rungs­pflicht und den Schwel­len­wer­ten sol­len bereits für Wirt­schafts­jah­re gel­ten, die nach dem 31. Dezem­ber 2007 begin­nen.