Gesetz zur Wiedereinführung der Pendlerpauschale

Nun soll doch bereits in diesem Jahr eine gesetzliche Regelung zur Wiedereinführung der Pendlerpauschale kommen.

Nun also doch: Mit dem “Gesetz zur Fort­füh­rung der Geset­zes­la­ge 2006 bei der Ent­fer­nungs­pau­scha­le” will die Regie­rungs­ko­ali­ti­on ent­ge­gen frü­he­ren Aus­sa­gen doch noch in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode Fak­ten schaf­fen. Fol­ge des Geset­zes wäre neben der Rechts­si­cher­heit für Pend­ler außer­dem, dass Auf­wen­dun­gen für öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel in vol­ler Höhe abzieh­bar sind, soweit sie die Ent­fer­nungs­pau­scha­le über­schrei­ten. Außer­dem wären Unfall­kos­ten wie­der als außer­ge­wöhn­li­che Auf­wen­dun­gen absetz­bar und wären nicht mehr durch die Ent­fer­nungs­pau­scha­le abge­gol­ten.

Genau genom­men gibt es sogar zwei Geset­zes­ent­wür­fe: Die baye­ri­sche Regie­rung hat­te am 10. Febru­ar 2009 den ers­ten Ent­wurf in den Bun­des­rat ein­ge­bracht, am 3. März 2009 haben die Bun­des­tags­frak­tio­nen von Uni­on und SPD einen Geset­zes­ent­wurf mit im Wesent­li­chen glei­chem Inhalt im Bun­des­tag vor­ge­legt.