Elektronischer Entgeltnachweis kommt voraussichtlich ab 2012

Inzwischen sind die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, damit der elektronische Entgeltnachweis ab 2012 die papiergebundene Bescheinigung des Arbeitgebers ersetzen kann.

Die papier­ge­bun­de­nen Beschei­ni­gun­gen des Arbeit­ge­bers bei der Bean­tra­gung von Arbeits­lo­sen­geld I, Bun­des­er­zie­hungs­geld und Wohn­geld wer­den vor­aus­sicht­lich ab dem Jahr 2012 durch einen elek­tro­ni­schen Ent­gelt­nach­weis ersetzt. Am 6. März 2009 hat der Bun­des­rat die not­wen­di­gen gesetz­li­chen Grund­la­gen für die Ein­füh­rung des umstrit­te­nen elek­tro­ni­schen Ent­gelt­nach­wei­ses ELENA geschaf­fen.