Erhaltungsarbeiten an einer Wohnung im eigenen Haus

Auch für Erhaltungsarbeiten an einer Wohnung im eigenen Haus können Sie einen Anspruch auf eine Investitionszulage geltend machen.

Als Anspruchs­be­rech­tig­ter kön­nen Sie eine Inves­ti­ti­ons­zu­la­ge für Her­stel­lungs- und Erhal­tungs­ar­bei­ten an einer Woh­nung im eige­nen Haus oder an der eige­nen Eigen­tums­woh­nung erhal­ten. Dar­auf hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um mit einem ent­spre­chen­den Schrei­ben hin­ge­wie­sen. Die Arbei­ten sind ab dem Zeit­punkt begüns­tigt, zu dem der nota­ri­el­le Kauf­ver­trag oder gleich­ste­hen­de Rechts­akt abge­schlos­sen wor­den ist, der zum Eigen­tums­er­werb geführt hat.