Kein Kindergeld während Urlaubssemester

Während eines Urlaubssemesters Ihres Kindes haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld.

Wenn Ihr Kind an einer Deut­schen Uni­ver­si­tät ein­ge­schrie­ben ist, dann befin­det es sich in der Aus­bil­dung, und Sie haben grund­sätz­lich einen Anspruch auf Kin­der­geld. Die­ser Anspruch auf Kin­der­geld ent­fällt aber, wenn Ihr Kind sich ein Urlaubs­se­mes­ter nimmt. Begrün­det wird der Weg­fall des Anspruchs damit, dass ein Stu­dent sich wäh­rend eines Urlaubs­se­mes­ters nicht in der Aus­bil­dung durch die Uni­ver­si­tät befin­det. Das Urlaubs­se­mes­ter ist viel­mehr eine förm­li­che Unter­bre­chung der Aus­bil­dung. Ein Son­der­fall ist das Aus­lands­prak­ti­kum: Hier besteht Ihr Anspruch auf Kin­der­geld wei­ter.