Jahresabschlussprüfung

Eine normale Jahresabschlussprüfung bietet noch keine Gewähr dafür, dass der Jahresabschluss in jeder Hinsicht richtig ist.

Viel­fach bestehen unzu­tref­fen­de Ansich­ten über die Auf­ga­ben eines Wirt­schafts­prü­fers bei der Prü­fung des Jah­res­ab­schlus­ses. Die Abschluss­prü­fung bie­tet kei­ne Gewähr dafür, dass der Jah­res­ab­schluss in jeder Hin­sicht rich­tig ist. Die Abschluss­prü­fung ist kei­ne Kre­dit-wür­dig­keits-, Orga­ni­sa­ti­ons-, Steu­er-, Ren­ta­bi­li­täts­prü­fung oder Prü­fung der Geschäfts­füh­rung auf kauf­män­ni­sche Ver­nünf­tig­keit. Wol­len sie auch in die­ser Hin­sicht Sicher­heit haben, so müs­sen Sie geson­der­te Prü­fungs­auf­trä­ge ertei­len, die sie auch an Steu­er­be­ra­ter ver­ge­ben kön­nen. Der­ar­ti­ge Prü­fun­gen gehö­ren nicht zu den Vor­be­halts­auf­ga­ben der Wirt­schafts­prü­fer. Zweck­mä­ßig kann es auch sein, mit einem Bera­ter eine lau­fen­de Kon­trol­le der Geschäf­tig­keit zu ver­ein­ba­ren. Dann kön­nen Schwach­stel­len früh­zei­tig ent­deckt wer­den.