Beruflich bedingte Umzugskosten

Die Pauschale für sonstige Auslagen und der Höchstbetrag für zusätzliche Unterrichtskosten durch einen beruflich bedingten Umzug werden 2008 und 2009 mehrfach angehoben.

Kos­ten, die einem Arbeit­neh­mer durch einen beruf­lich ver­an­lass­ten Woh­nungs­wech­sel ent­ste­hen, sind Wer­bungs­kos­ten. Für sons­ti­ge Umzugs­kos­ten kann der Arbeit­neh­mer eine Pau­scha­le ohne wei­te­ren Nach­weis gel­tend machen. Kos­ten für einen durch den Umzug beding­ten zusätz­li­chen Unter­richt der Kin­der kön­nen außer­dem bis zu einem bestimm­ten Betrag gel­tend gemacht wer­den. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat nun die Beträ­ge für 2008 und 2009 bekannt­ge­ge­ben. Maß­geb­li­cher Ter­min für die Ein­stu­fung ist die Been­di­gung des Umzugs.

  • Unter­richts­kos­ten: Der Höchst­be­trag beträgt ab 1. Janu­ar 2008 1.473 Euro, ab 1. Janu­ar 2009 1.514 Euro und ab 1. Juli 2009 1.584 Euro.

  • Pausch­be­trag für sons­ti­ge Aus­la­gen: Der Pausch­be­trag beträgt für Ver­hei­ra­te­te ab 1. Janu­ar 2008 1.171 Euro, ab 1. Janu­ar 2009 1.204 Euro und ab 1. Juli 2009 1.256 Euro. Ledi­ge haben Anspruch auf einen Pausch­be­trag von 585 Euro ab 1. Janu­ar 2008, 602 Euro ab 1. Janu­ar 2009 und 628 Euro ab 1. Juli 2009. Der Pausch­be­trag erhöht sich für jede wei­te­re Per­son mit Aus­nah­me des Ehe­gat­ten zum 1. Janu­ar 2008 um 258 Euro, zum 1. Janu­ar 2009 um 265 Euro sowie zum 1. Juli 2009 um 277 Euro.