Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren

Wegen der Möglichkeit zur rückwirkenden Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts hat das Bundesfinanzministerium nun den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren in den Jahren 2007 und 2008 veröffentlicht.

Den Basis­zins­satz, der für das ver­ein­fach­te Ertrags­wert­ver­fah­ren nach dem neu­en Bewer­tungs­recht im Jahr 2009 anzu­wen­den ist, hat­te das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um bereits Anfang Janu­ar bekannt­ge­ge­ben und auf 3,61 % fest­ge­setzt. Für den Fall, dass ein Erbe die Anwen­dung des neu­en Rechts für einen Erb­fall in den letz­ten bei­den Jah­ren bean­tragt, hat das Minis­te­ri­um nun auch den Basis­zins­satz für die­se Jah­re fest­ge­legt. Er beträgt für 2007 4,02 % und für 2008 4,58 %.