Erhalt von Verlustvorträgen

Die Länder überlegen, in das Bürgerentlastungsgesetz eine Sanierungsklausel aufzunehmen, die den Verlustvortrag auch nach einem Verkauf erhält.

Ange­sichts der anhal­ten­den Wirt­schafts- und Finanz­kri­se ver­sucht der Bun­des­rat, über das lau­fen­de Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren zum Bür­ger­ent­las­tungs­ge­setz zu errei­chen, dass in das Kör­per­schafts­steu­er­ge­setz eine ech­te Sanie­rungs­klau­sel auf­ge­nom­men wird. Die­se soll sicher­stel­len, dass die Ver­lust­vor­trä­ge bei allen kri­sen­be­ding­ten Sanie­rungs­fäl­len erhal­ten blei­ben. Zur Begrün­dung sei­ner For­de­rung ver­weist der Bun­des­rat dar­auf, dass sich hier­durch die Suche nach sanie­rungs­wil­li­gen Inves­to­ren und die Sanie­rungs­be­mü­hun­gen selbst leich­ter wer­den.