Sonderausgabenabzug für private Steuerberatungskosten

Mittlerweile gibt sogar der Fiskus zu, dass die Streichung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten zu Mehraufwand geführt hat.

In einer Stel­lung­nah­me zum geplan­ten Bür­ger­ent­las­tungs­ge­setz set­zen sich die Bun­des­län­der auch für die Wie­der­ein­füh­rung des 2005 abge­schaff­ten Son­der­aus­ga­ben­ab­zugs für pri­va­te Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten ein. Das Ziel der Steu­er­ver­ein­fa­chung sei nicht erreicht wor­den. Tat­säch­lich habe sich der Ver­wal­tungs­auf­wand noch erhöht. Zudem sei nicht geklärt, ob das der­zeit gel­ten­de Abzugs­ver­bot ver­fas­sungs­recht­lich zuläs­sig sei.

Dass die nun not­wen­di­ge Unter­schei­dung zwi­schen nicht abzugs­fä­hi­gen pri­vat ver­an­lass­ten und abzugs­fä­hi­gen ein­künf­te­be­zo­ge­nen Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten einen erheb­li­chen Mehr­auf­wand bedeu­tet, ist den Steu­er­zah­lern und Steu­er­be­ra­tern schon lan­ge klar. Wenn sich die­se Erkennt­nis nun auch beim Fis­kus durch­setzt, ste­hen die Chan­cen für eine Wie­der­ein­füh­rung im kom­men­den Jahr nicht schlecht.