Mittelbare Grundstücksschenkung durch zinsloses Darlehen
Überläßt der Schenker dem Beschenkten ein zinsloses Darlehen zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks, kann insoweit eine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegen.
Nicht nur bei der Überlassung von Barmitteln zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks, sondern auch bei der Überlassung eines zinslosen Darlehens ist eine mittelbare Grundstücksschenkung anzunehmen.
Anders verhält es sich jedoch, wenn ein zum Erwerb eines Grundstücks hingegebenes, zinsloses Darlehen später erlassen wird. Hier scheidet bezüglich des erlassenen Darlehensbetrags die Annahme einer mittelbaren Grundstücksschenkung aus, da dieser Erlaß den ursprünglich vereinbarten Zuwendungsgegenstand nicht mehr beeinflussen könne. Das erlassene zinslose Darlehen ist jedoch nicht mit dem Nennwert, sondern nur mit dem über die vereinbarte Restlaufzeit abgezinsten Betrag der Schenkungsteuer zugrunde zu legen. Dieser Betrag ist dann als steuerpflichtiger Erwerb anzusetzen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer