Mittelbare Grundstücksschenkung durch zinsloses Darlehen
Überläßt der Schenker dem Beschenkten ein zinsloses Darlehen zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks, kann insoweit eine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegen.
Nicht nur bei der Überlassung von Barmitteln zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks, sondern auch bei der Überlassung eines zinslosen Darlehens ist eine mittelbare Grundstücksschenkung anzunehmen.
Anders verhält es sich jedoch, wenn ein zum Erwerb eines Grundstücks hingegebenes, zinsloses Darlehen später erlassen wird. Hier scheidet bezüglich des erlassenen Darlehensbetrags die Annahme einer mittelbaren Grundstücksschenkung aus, da dieser Erlaß den ursprünglich vereinbarten Zuwendungsgegenstand nicht mehr beeinflussen könne. Das erlassene zinslose Darlehen ist jedoch nicht mit dem Nennwert, sondern nur mit dem über die vereinbarte Restlaufzeit abgezinsten Betrag der Schenkungsteuer zugrunde zu legen. Dieser Betrag ist dann als steuerpflichtiger Erwerb anzusetzen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026