Mittelbare Grundstücksschenkung durch zinsloses Darlehen

Überläßt der Schenker dem Beschenkten ein zinsloses Darlehen zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks, kann insoweit eine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegen.

Nicht nur bei der Über­las­sung von Bar­mit­teln zum Erwerb eines bestimm­ten Grund­stücks, son­dern auch bei der Über­las­sung eines zins­lo­sen Dar­le­hens ist eine mit­tel­ba­re Grund­stücks­schen­kung anzu­neh­men.

Anders ver­hält es sich jedoch, wenn ein zum Erwerb eines Grund­stücks hin­ge­ge­be­nes, zins­lo­ses Dar­le­hen spä­ter erlas­sen wird. Hier schei­det bezüg­lich des erlas­se­nen Dar­le­hens­be­trags die Annah­me einer mit­tel­ba­ren Grund­stücks­schen­kung aus, da die­ser Erlaß den ursprüng­lich ver­ein­bar­ten Zuwen­dungs­ge­gen­stand nicht mehr beein­flus­sen kön­ne. Das erlas­se­ne zins­lo­se Dar­le­hen ist jedoch nicht mit dem Nenn­wert, son­dern nur mit dem über die ver­ein­bar­te Rest­lauf­zeit abge­zins­ten Betrag der Schen­kungsteu­er zugrun­de zu legen. Die­ser Betrag ist dann als steu­er­pflich­ti­ger Erwerb anzu­set­zen.