Vertragsverletzungsverfahren zur degressiven Gebäudeabschreibung
Die EU-Kommission stört sich daran, dass von der degressiven Abschreibung nur Gebäude im Inland begünstigt waren.
Dass die degressive Gebäudeabschreibung auf Gebäude im Inland beschränkt ist, schmeckt der EU-Kommission gar nicht. Sie sieht darin einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und betreibt deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Zwar wird die degressive Abschreibung seit 2006 nicht mehr gewährt, doch bereits vorher gebaute oder gekaufte Gebäude würden auch jetzt noch in den Genuss der Abschreibung kommen, und so läuft das Verfahren weiter.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR