Vertragsverletzungsverfahren zur degressiven Gebäudeabschreibung

Die EU-Kommission stört sich daran, dass von der degressiven Abschreibung nur Gebäude im Inland begünstigt waren.

Dass die degres­si­ve Gebäu­de­ab­schrei­bung auf Gebäu­de im Inland beschränkt ist, schmeckt der EU-Kom­mis­si­on gar nicht. Sie sieht dar­in einen Ver­stoß gegen die Kapi­tal­ver­kehrs­frei­heit und betreibt des­halb ein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen Deutsch­land. Zwar wird die degres­si­ve Abschrei­bung seit 2006 nicht mehr gewährt, doch bereits vor­her gebau­te oder gekauf­te Gebäu­de wür­den auch jetzt noch in den Genuss der Abschrei­bung kom­men, und so läuft das Ver­fah­ren wei­ter.