Pauschalbesteuerung schwarzer Fonds ist europarechtswidrig
Die Anleger in im Inland nicht registrierten ausländischen Investmentfonds können in allen noch offenen Fällen auf eine Erstattung zuviel bezahlter Steuern hoffen.
Die pauschale Besteuerung von Erträgen aus im Inland nicht registrierten ausländischen Investmentfonds (sog. “schwarze” Fonds) hält der Bundesfinanzhof für derart europarechtswidrig, dass er noch nicht einmal eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof für notwendig erachtet. In allen noch offenen Fällen können die Kapitalanleger daher für Zeiträume bis einschließlich 2003 eine Erstattung der zuviel bezahlten Steuern erhalten.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026