Wegzug ins EU-Ausland kostet den Kindergeldanspruch
Aus dem EU-Recht lässt sich kein Anspruch auf deutsches Kindergeld ableiten, wenn die ganze Familie ins EU-Ausland umzieht.
Der Anspruch auf Kindergeld ist im Einkommensteuergesetz auf die Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Entsprechend führt der Wegzug der ganzen Familie aus der Bundesrepublik dazu, dass der Kindergeldanspruch wegfällt. Der Bundesfinanzhof sieht in dieser Einschränkung keinen Verstoß gegen das EU-Recht — auch wenn der neue Wohnort innerhalb der EU liegt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung