Wegzug ins EU-Ausland kostet den Kindergeldanspruch

Aus dem EU-Recht lässt sich kein Anspruch auf deutsches Kindergeld ableiten, wenn die ganze Familie ins EU-Ausland umzieht.

Der Anspruch auf Kin­der­geld ist im Ein­kom­men­steu­er­ge­setz auf die Per­so­nen beschränkt, die ihren Wohn­sitz oder gewöhn­li­chen Auf­ent­halt im Inland haben. Ent­spre­chend führt der Weg­zug der gan­zen Fami­lie aus der Bun­des­re­pu­blik dazu, dass der Kin­der­geld­an­spruch weg­fällt. Der Bun­des­fi­nanz­hof sieht in die­ser Ein­schrän­kung kei­nen Ver­stoß gegen das EU-Recht — auch wenn der neue Wohn­ort inner­halb der EU liegt.