Keine Betriebsveranstaltung bei Beschränkung auf Führungskräfte

Ist der Teilnehmerkreis einer Veranstaltung auf einzelne Arbeitnehmergruppen beschränkt, entfällt die Möglichkeit zur Lohnsteuerpauschalierung.

Ist die Teil­nah­me an einer Ver­an­stal­tung nur den Füh­rungs­kräf­ten eines Unter­neh­mens vor­be­hal­ten, dann liegt kei­ne Betriebs­ver­an­stal­tung vor. Die Mög­lich­keit der Lohn­steu­er-Pau­scha­lie­rung mit einem fes­ten Steu­er­satz von 25 % schei­det damit aus. Um eine Betriebs­ver­an­stal­tung han­delt es sich nur dann, wenn die Teil­nah­me nicht auf bestimm­te Mit­ar­bei­ter beschränkt ist. Der Bun­des­fi­nanz­hof erwar­tet die ver­ti­ka­le Öff­nung des Teil­neh­mer­krei­ses, denn nur so ist mit dem Pausch­steu­er­satz von 25 % ein typi­sie­ren­der Durch­schnitts­steu­er­satz zu errei­chen.