Verluste aus Verkauf eines Eigenheims keine Werbungskosten

Veräußerungsverluste beim beruflich veranlassten Verkauf eines Eigenheims sind keine Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit.

Der Ver­lust aus dem Ver­kauf eines Hau­ses führt nicht zu Wer­bungs­kos­ten bei den Ein­künf­ten aus nicht­selbst­stän­di­ger Arbeit. Wer­bungs­kos­ten sind zunächst ein­mal alle Auf­wen­dun­gen, die durch Ihren Beruf ver­an­lasst sind. Dazu kön­nen unter ande­rem auch Umzugs­kos­ten gehö­ren. Das heißt jedoch nicht, dass des­halb alle Auf­wen­dun­gen, die für Sie mit einem beruf­lich ver­an­lass­ten Umzug ver­bun­den sind, als Wer­bungs­kos­ten aner­kannt wer­den. Auf­wen­dun­gen sind nur dann als durch eine Ein­kunfts­art ver­an­lasst anzu­se­hen, wenn sie hier­zu in einem steu­er­recht­lich anzu­er­ken­nen­den wirt­schaft­li­chen Zusam­men­hang ste­hen. Maß­ge­bend dafür, ob ein sol­cher Zusam­men­hang gege­ben ist, sind die wer­ten­de Beur­tei­lung des Moments, der die Auf­wen­dun­gen aus­ge­löst hat, und die Zuwei­sung die­ses Besteue­rungs­grun­des zur ein­kom­men­steu­er­recht­li­chen Erwerbs­sphä­re.

Ein Abzug als Wer­bungs­kos­ten ist inso­fern aus­ge­schlos­sen, wenn die nicht ein­kom­men­steu­er­ba­re pri­va­te Ver­mö­gens­sphä­re betrof­fen ist. Dies ist bei Ver­lus­ten beim Ver­kauf Ihres Eigen­heims der Fall. Denn dabei han­delt es sich um einen Ver­äu­ße­rungs­ver­lust im Pri­vat­ver­mö­gen, der grund­sätz­lich nicht steu­er­bar ist. Dabei spielt es auch kei­ne Rol­le, dass der Ver­kauf aus beruf­li­chen Grün­den erfolgt. Umzugs­be­ding­te Ver­lus­te aus dem Ver­kauf eines Eigen­heims betref­fen auch bei einer beruf­li­chen Moti­va­ti­on vor­ran­gig die pri­va­te Ver­mö­gens­sphä­re. Zudem ist davon aus­zu­ge­hen, dass es Ihnen frei steht, das Haus zu ver­kau­fen oder im Wege der Fremd­ver­mie­tung zu nut­zen.