Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

Erwerbe von derselben Person werden bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zusammengerechnet.

Erwirbt eine Per­son inner­halb eines Zeit­raums von 10 Jah­ren mehr­mals, wer­den die­se Erwer­be zusam­men­ge­rech­net. Trotz der Zusam­men­rech­nung ver­lie­ren die jewei­li­gen Erwer­be nicht ihre Selb­stän­dig­keit. Es geht bei der Zusam­men­rech­nung dar­um, die Steu­er für den letz­ten Erwerb unter Berück­sich­ti­gung der vor­an­ge­gan­ge­nen Erwer­be zu ermit­teln.

Für den Gesam­terwerb aus den letz­ten 10 Jah­ren wird die Erb­schaft- und Schen­kungsteu­er nach der ab 1996 gel­ten­den Steu­er­klas­sen­ein­tei­lung berech­net. Dabei sind auch die per­sön­li­chen Frei­be­trä­ge und die neu­en Steu­er­ta­ri­fe zu berück­sich­ti­gen. Von der so ermit­tel­ten Steu­er ist dann die Schen­kungsteu­er abzu­zie­hen, die auf die frü­he­ren Erwer­be ent­fal­len wür­de (soge­nann­te “fik­ti­ve Abzug­steu­er”). Wur­de für die frü­he­ren Erwer­be bereits Schen­kungsteu­er gezahlt und ist die­se höher als die fik­ti­ve Abzug­steu­er, ist die tat­säch­lich gezahl­te Steu­er abzu­zie­hen.