Einbringung von Mitunternehmeranteilen in GmbH zu Buchwerten
Sofern alle wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die GmbH übergehen, lässt ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen die Einbringung eines Mitunternehmeranteils auch zu Buchwerten zu.
Nützlich für eine Umstrukturierung in der Krise ist ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen, das die Einbringung von Mitunternehmeranteilen in eine GmbH auch zu Buchwerten ermöglicht: Wird ein Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gegen Sacheinlage in eine GmbH eingebracht, so darf das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Buchwert oder einem höheren Wert angesetzt werden.
Die Einbringung eines Mitunternehmeranteils ist allerdings nur gegeben, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die GmbH übergehen. Dazu zählen auch die Wirtschaftgüter des Sonderbetriebsvermögens. Werden daher Anteile der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG bei der Übertragung der Mitunternehmeranteile zurückbehalten, erfolgt keine Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen. Die Finanzverwaltung hat allerdings beim Bundesfinanzhof Revision gegen dieses steuerzahlerfreundliche Urteil eingelegt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform