Neue Anwendungsregeln für vermögenswirksame Leistungen

Das Bundesfinanzministerium passt seine Anwendungsregeln für vermögenswirksame Leistungen an die Gesetzesänderungen der letzten Monate an.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat eine umfang­rei­che Lis­te von Ände­run­gen am Anwen­dungs­schrei­ben zum Fünf­ten Ver­mö­gens­bil­dungs­ge­setz ver­öf­fent­licht. Dabei geht es um die Zah­lung ver­mö­gens­wirk­sa­mer Leis­tun­gen an Arbeit­neh­mer ab 2009. Grund­le­gen­de Ände­run­gen ent­hält das neue Schrei­ben jedoch nicht — es han­delt sich nur um eine Anpas­sung an die neue Rechts­la­ge auf­grund des Mit­ar­bei­ter­ka­pi­tal­be­tei­li­gungs­ge­set­zes und ande­rer Geset­zes­än­de­run­gen. Es wird aber unter ande­rem klar­ge­stellt, dass geld­wer­te Vor­tei­le aus der ver­bil­lig­ten Über­las­sung von Ver­mö­gens­be­tei­li­gun­gen kei­ne ver­mö­gens­wirk­sa­men Leis­tun­gen sind. Für den Ein­satz in der Pra­xis hat das Minis­te­ri­um eine Zusam­men­fas­sung des alten Schrei­bens mit den vor­ge­nom­me­nen Ände­run­gen ver­öf­fent­licht.