Neue doppelte Haushaltsführung nach längerer Unterbrechung

Nach einer längeren Unterbrechung kann auch am selben Ort erneut eine doppelte Haushaltsführung begründet werden, womit wieder Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand besteht.

Eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung kann nach einer län­ge­ren Unter­bre­chung auch am sel­ben Ort neu begrün­det wer­den, womit der Arbeit­neh­mer erneut drei Mona­te lang Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wand gel­tend machen kann. So hat das Finanz­ge­richt Köln bei einer Unter­bre­chung von 10 Mona­ten ent­schie­den. Uner­heb­lich war, dass der Klä­ger wuss­te, dass er nach der Unter­bre­chung wie­der am sel­ben Tätig­keits­ort ein­ge­setzt wird. Auch dass er sei­ne Eigen­tums­woh­nung am Tätig­keits­ort wäh­rend der Unter­bre­chung nicht ver­kauf­te oder ver­mie­te­te spricht nicht gegen die Neu­be­grün­dung.