Neue doppelte Haushaltsführung nach längerer Unterbrechung
Nach einer längeren Unterbrechung kann auch am selben Ort erneut eine doppelte Haushaltsführung begründet werden, womit wieder Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand besteht.
Eine doppelte Haushaltsführung kann nach einer längeren Unterbrechung auch am selben Ort neu begründet werden, womit der Arbeitnehmer erneut drei Monate lang Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann. So hat das Finanzgericht Köln bei einer Unterbrechung von 10 Monaten entschieden. Unerheblich war, dass der Kläger wusste, dass er nach der Unterbrechung wieder am selben Tätigkeitsort eingesetzt wird. Auch dass er seine Eigentumswohnung am Tätigkeitsort während der Unterbrechung nicht verkaufte oder vermietete spricht nicht gegen die Neubegründung.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle