Vermietung des Arbeitszimmers durch Geschäftsführer an GmbH

Nur wenn die Vermietung in erster Linie im Interesse der GmbH liegt, lässt sich dadurch die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer umgehen.

Ver­mie­tet der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ein Arbeits­zim­mer im eige­nen Haus an die GmbH, so lässt sich dadurch die Abzugs­be­schrän­kung für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer umge­hen. Doch damit das funk­tio­niert, muss die Ver­mie­tung in ers­ter Linie im Inter­es­se der GmbH lie­gen, da andern­falls kei­ne Miet­ein­nah­men son­dern Arbeits­lohn vor­liegt und die Abzugs­be­schrän­kung greift, ent­schied das Finanz­ge­richt Mün­chen. Den Nach­weis für das über­wie­gend betrieb­li­che Inter­es­se muss der Geschäfts­füh­rer füh­ren, zum Bei­spiel durch ver­gleich­ba­re Miet­ver­trä­ge mit frem­den Drit­ten, zu denen kein Dienst­ver­hält­nis besteht. Ein wei­te­res Risi­ko bei die­ser Gestal­tung, das aber im Gerichts­ver­fah­ren kein The­ma war, ist eine unge­woll­te Betriebs­auf­spal­tung.