Liechtenstein gibt dem deutschen Fiskus zukünftig Auskünfte
Jetzt hat auch Liechtenstein nachgegeben und dem deutschen Fiskus zugesagt, bald ein Abkommen über den steuerlichen Datenaustausch zu verabschieden.
Deutschland und Liechtenstein haben am 10. Juli 2009 ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen paraphiert. Damit verpflichtet sich Liechtenstein, deutschen Behörden auf Ersuchen alle Informationen zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen, die in Besteuerungsverfahren oder in Steuerstrafverfahren voraussichtlich relevant sind. Dazu gehören auch Bankinformationen und Informationen über die Eigentümer von Gesellschaften oder die Begünstigten von Anstalten und Stiftungen. Das Abkommen muss erst noch von den Gesetzgebern beider Länder bestätigt werden, bevor es in Kraft treten kann.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR