Arbeitnehmer-Zuzahlung für Sonderausstattung im Firmen-Pkw

Zuzahlungen des Arbeitnehmers für Sonderausstattungen eines überlassenen Firmen-Pkws sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Pkw den beruflichen Erfordernissen entsprach.

Zuzah­lun­gen, die ein Arbeit­neh­mer für ein von sei­nem Arbeit­ge­ber gestell­tes Fahr­zeug wegen einer gewünsch­ten Son­der­aus­stat­tung des Fahr­zeugs leis­tet, sind nicht als Wer­bungs­kos­ten abzugs­fä­hig, wenn dem Arbeit­neh­mer ein für die beruf­li­chen Zwe­cke aus­rei­chend bemes­se­nes Fahr­zeug zur Ver­fü­gung stand. In die­sem Fall ist die Zuzah­lung des Arbeit­neh­mers nicht durch betrieb­li­che, son­dern über­wie­gend durch per­sön­li­che Moti­ve geprägt. Eine Auf­tei­lung in einen beruf­lich und einen pri­vat ver­an­lass­ten Teil ist auf Grund feh­len­der objek­ti­ver Merk­ma­le meist nicht mög­lich. Folg­lich schei­det ein Wer­bungs­kos­ten­ab­zug aus.