Schuldrechtsmodernisierung noch in diesem Jahr

Umfangreiche Gesetzesänderungen stehen für den 1. Januar 2002 an, da das Schuldrecht zur Umsetzung von EWG-Richtlinien grundlegend überarbeitet wird.

Das Bür­ger­li­che Gesetz­buch ist gera­de 100 Jah­re alt gewor­den. Jetzt soll es umfang­reich moder­ni­siert wer­den. Dem Bun­des­tag liegt ein 286 Sei­ten star­ker Ent­wurf vor. Die Bera­tun­gen haben gera­de begon­nen, doch jetzt steht schon fest, dass das Moder­ni­sie­rungs­ge­setz am 1. Janu­ar 2002 in Kraft tre­ten wird. Die­ser Ter­min ergibt sich aus der Umset­zung von drei EWG-Richt­li­ni­en, die in den Ent­wurf ein­ge­ar­bei­tet wor­den sind.

Wür­den die­se Richt­li­ni­en nicht frist­ge­recht umge­setzt wer­den, so wür­den die­se in Deutsch­land unmit­tel­bar gel­ten­des Recht wer­den. Ein Rechts­cha­os wäre vor­pro­gram­miert. Außer­dem wür­de sich die Regie­rung wie bei der ver­spä­te­ten Umset­zung der Rei­se­rechts­richt­li­nie Scha­den­er­satz­an­sprü­chen aus­ge­setzt sehen. Nur die­ses Mal wür­den die Ansprü­che ver­mut­lich erheb­lich höher aus­fal­len.

Ver­än­dert wer­den ins­be­son­de­re die Ver­jäh­rungs­vor­schrif­ten, das Recht der Leis­tungs­stö­run­gen, das Kauf­recht und das Werk­ver­trags­recht. Dies bedeu­tet, dass Sie ab 1. Janu­ar 2002

  • Neue All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen

  • Neue Rech­nungs­for­mu­la­re und All­ge­mei­ne Zah­lungs­be­din­gun­gen

  • Neue Garan­tie­be­din­gun­gen

benö­ti­gen. Lei­der kann Ihnen die­se zur Zeit nie­mand aus­ar­bei­ten, da der vor­lie­gen­de Geset­zes­ent­wurf im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren nach den Erfah­run­gen der Ver­gan­gen­heit noch ent­schei­den­de Ver­än­de­run­gen erfah­ren wird.