Kindergeld trotz Auslandsaufenthalt

Ein Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen, wenn das Kind trotz eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts seinen Wohnsitz bei den Eltern beibehält.

Sie haben auch Anspruch auf Kin­der­geld, wenn Ihr Kind einen mehr­jäh­ri­gen Aus­lands­auf­ent­halt absol­viert. Ent­schei­dend für den Kin­der­geld­an­spruch ist, ob Ihr Kind sei­nen Wohn­sitz bei Ihnen bei­be­hal­ten hat. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Kind die­sen Wohn­sitz in den aus­bil­dungs­frei­en Zei­ten nutzt. Ohne Bedeu­tung ist hin­ge­gen, ob Ihr Kind nach Been­di­gung des Aus­lands­stu­di­ums in die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land zurück­keh­ren will.

Die Dau­er des Aus­lands­auf­ent­halts ist nicht aus­schlag­ge­bend. Auch bei einem lang­jäh­ri­gen Aus­lands­auf­ent­halt kann der Wohn­sitz bei den Eltern gege­ben sein, näm­lich dann, wenn Ihr Kind sich im Jahr fünf Mona­te im Inland in Ihrer Woh­nung auf­hält.

Kei­nes­falls behält Ihr Kind sei­nen Wohn­sitz bei Ihnen, wenn Sie es zu einem mehr­jäh­ri­gen Schul­be­such zu den Groß­el­tern ins Aus­land schi­cken. In die­sem Fall ver­liert Ihr Kind sei­nen Wohn­sitz im Inland grund­sätz­lich. Dar­an ändern auch besuchs­wei­se Auf­ent­hal­te Ihres Kin­des nichts. Ein Anspruch auf Kin­der­geld besteht dann nicht.