Steuerklasseneinteilung

Die Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung bestimmt sich nach dem Grad der Verwandschaft zum Erblasser bzw. Schenker. Dafür gibt es drei Steuerklassen.

Die Höhe der Erb­schaft- und Schen­kungsteu­er hängt vom Ver­wandt­schafts­grad zum Schen­ker oder Erb­las­ser ab. Dies drückt sich in der Steu­er­klas­sen­ein­tei­lung aus:

Steu­er­klas­se I

Zur Steu­er­klas­se I rech­nen aus der Sicht des Erb­las­sers bzw. des Schen­kers neben dem Ehe­gat­ten und den Kin­dern des Erb­las­sers oder Schen­kers auch des­sen Enkel, Uren­kel und wei­te­re Abkömm­lin­ge in gera­de Linie, sowie die Eltern und Vor­el­tern bei Erwer­ben von Todes wegen.

Steu­er­klas­se II

Zur Steu­er­klas­se II zäh­len die Eltern und Vor­el­tern bei Zuwen­dun­gen unter Leben­den, Geschwis­ter, Nef­fen und Nich­ten, Stief­eltern, Schwie­ger­el­tern und -kin­der sowie der geschie­de­ne Ehe­gat­te.

Steu­er­klas­se III

Zur Steu­er­klas­se III gehö­ren schließ­lich alle übri­gen Erwer­ber, z.B. Tan­ten und Onekl bei Erwerb von Nich­ten und Nef­fen sowie die Part­ner einer ehe­ähn­li­chen Lebens­ge­mein­schaft.