Steuerbefreiung für Betreuungsentgelt gilt auch vor 2009

Eine 2009 neu eingeführte Steuerbefreiungsvorschrift will die Finanzverwaltung nun auch für noch offene Fälle früherer Veranlagungszeiträume anwenden.

Mit dem Jah­res­steu­er­ge­setz 2009 wur­de eine neue Steu­er­be­frei­ungs­vor­schrift ein­ge­führt, die das im Rah­men des betreu­ten Woh­nens behin­der­ter Men­schen an die Gast­fa­mi­li­en gezahl­te Betreu­ungs­ent­gelt inner­halb gewis­ser Gren­zen steu­er­frei stellt. Die­se Rege­lung ist erst­mals für den Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2009 anzu­wen­den. Doch die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Müns­ter weist nun dar­auf hin, dass nach einer Abspra­che zwi­schen Bund und Län­dern die Steu­er­be­frei­ungs­vor­schrift auch auf offe­ne Fäl­le der Ver­an­la­gungs­zeit­räu­me vor 2009 anzu­wen­den ist.