Anschluss an Notrufstelle ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

Abziehbar sind nur die im Haushalt entstandene Arbeitskosten, nicht jedoch die Grundgebühren für den Anschluss an eine externe Notrufzentrale.

Pau­scha­le Grund­ge­büh­ren für den Anschluss an eine außer­halb des Grund­stücks bei einer Sicher­heits­fir­ma unter­ge­brach­te Not­ruf­zen­tra­le sind nicht als haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen steu­er­be­güns­tigt. Mit die­ser Ent­schei­dung hat das Finanz­ge­richt Ham­burg eine Kla­ge abge­wie­sen, weil es sich nicht um in einem inlän­di­schen Haus­halt ent­stan­de­ne Arbeits­kos­ten han­delt.