Aufklärung über Doppelbesteuerung bei Auslandsentsendung
Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer bei der Entsendung ins Ausland in der Regel nicht über das Risiko einer Doppelbesteuerung aufklären.
Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ins Ausland, kann dort ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Verpflichtung zur Abführung von Einkommens- oder Lohnsteuer entstehen — mit den Gefahren einer Doppelbesteuerung und einer Steuerstrafe. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer jedoch nicht auf dieses Risiko hinweisen, wenn er mit ihm einen entsprechenden Arbeitsvertrag schließt. Eine Aufklärungspflicht durch den Arbeitgeber wäre allenfalls denkbar, wenn besondere Umstände oder atypische Risiken eine Aufklärung nahelegen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026