Keine Aufzeichnungspflicht mehr für private Nutzung

Arbeitnehmer dürfen betriebliche PCs und Telefone zwar steuerfrei privat nutzen, über die Nutzung mussten aber Aufzeichnungen geführt werden. Das soll sich ändern.

Im ver­gan­ge­nen Jahr plan­te die Bun­des­re­gie­rung eine umfas­sen­de Auf­zeich­nungs­pflicht und Besteue­rung der pri­va­ten Nut­zung von betrieb­li­chen Com­pu­tern und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­rä­ten. Nach lau­ter Kri­tik aus der Wirt­schaft wur­de das Vor­ha­ben aber wie­der fal­len gelas­sen. Damit kön­nen die Arbeit­neh­mer rück­wir­kend seit dem Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2000 steu­er­frei auf Kos­ten des Arbeit­ge­bers im Inter­net sur­fen oder tele­fo­nie­ren.

Steu­er­freie Bezü­ge muss der Arbeit­ge­ber aber grund­sätz­lich im Lohn­kon­to des Arbeit­neh­mers ver­mer­ken, wodurch die an sich steu­er­zah­ler­freund­li­che Lösung schnell zum büro­kra­ti­schen Mons­ter wird. Mit dem Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2001 soll nun die Lohn­steu­er­durch­füh­rungs­ver­ord­nung so abge­än­dert wer­den, dass die­se Auf­zeich­nungs­pflich­ten ent­fal­len. Unklar ist noch, ob die Rege­lung auch rück­wir­kend für die Jah­re 2000 und 2001 gilt.